Wenn sie eine Heizung oder eine Feuerstätte (Heizkessel, Kaminofen etc.) austauschen oder neu errichten wollen, müssen Sie mindestens 10 Tage vor Baubeginn das Formblatt
" Techn. Angaben über Feuerungsanlagen " (TAF-Blatt) nach § 50 Abs.1
in Verbindung mit Anhang Nr. 3a der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg
beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (Bezirksbevollmächtigten) einreichen.
Zum einfacheren Bearbeiten gibt es eine Ausfüllanleitung zum TAF-Blatt oder Sie fragen über das Kontaktformular nach.