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Norbert Dreher

Schornsteinfegermeister i.R.

   

 

 

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Sie planen eine neue Heizung, Kaminofen oder eine andere Feuerstätte

Wenn sie eine Heizung oder eine Feuerstätte (Heizkessel, Kaminofen etc.) austauschen oder neu errichten wollen, müssen Sie mindestens 10 Tage vor Baubeginn das Formblatt
" Techn. Angaben über Feuerungsanlagen " (TAF-Blatt) nach § 50 Abs.1
in Verbindung mit Anhang Nr. 3a der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg
beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (Bezirksbevollmächtigten) einreichen.  

Zum einfacheren Bearbeiten gibt es eine Ausfüllanleitung zum TAF-Blatt oder Sie fragen über das Kontaktformular nach.