Schornsteinfegermeister i.R.
Norbert Dreher
68549 Ilvesheim
Sie befinden sich hier:
Startseite
>>
Energienews
>>
Recht: Umfassende Einsicht in Betriebskosten-Abrechnung?
Startseite
Der Schornsteinfeger
Schornsteinfeger - Glücksbringer
Aufgaben
Umweltschutz
Beratung
Sicherheit
Brandsicherheit
Holzheizung
- Ratgeber heizen mit Holz
- Video -> richtig anfeuern
- wenn der Ofen nicht richtig zieht
- schwarze Ofenglas-scheibe muss nicht sein
- Bundesimmisionsschutz-Verordnung
Neue Feinstaubverordnung
Brennholz - Lagerung
Heizen mit Holz - Broschüre (pdf)
Ihre Heizung -> Energie sparen
- hydraulischer Abgleich
- Online Energiecheck
- Solarenergie
Rauchmelder
- Rauchmelder sind Lebensretter
THERMOPTEK ST-620 mit Info-Video
Video -> Rauchmelder
Die Feuerwehr Mannheim bei der Arbeit
Wettervorhersage
Wissenswertes
Lexikon
Links
Heizen mit Holz
google
Wetterbericht
Umweltmisterium Baden-Württemberg
weitere Links
Energienews
>> zurück
13.11.2018
Recht: Umfassende Einsicht in Betriebskosten-Abrechnung?
Dass ein Mieter Anspruch darauf hat, die vollständigen eigenen Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen, ist keine Neuigkeit. Nun aber stellte die höchste Revisionsinstanz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS fest, dass auch die Einsicht in die Einzelverbrauchsdaten der anderen Nutzer eines Mietshauses angemessen und erforderlich sein kann. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 189/17)
©
Tomicek / LBS
mit freundlicher Unterstützung von
Gebäude Energie Berater
Energienews
23. Februar 2021
DEN will Energieberatererklärung zum Sanierungsfahrplan
22. Februar 2021
Reformstau im Gebäudebestand bleibt
22. Februar 2021
Fachforum Gebäudehülle zu Trends bei Fenstern und Fassaden
19. Februar 2021
Stromspeicher verkaufen sich immer besser
18. Februar 2021
DGNB sucht Kandidaten für Nachhaltigkeitspreis
alle News
Anmelden
Kennwort vergessen ?
Login
|
Kontakt
|
Impressum
|
Datenschutzerklärung
|
Anfahrt
|
AGB
|
Sitemap
×